Wettbewerbsregeln Ducky-Kuscheltier 2025 

1. EINFÜHRUNG  

1.1 Dieses Gewinnspiel wird von der X²O Badkamers NV, Foreestelaan 80, 9000 GENT, veranstaltet (Unternehmensnummer: 0627.861.895), nachfolgend X²O oder Gewinnspielveranstalter genannt.  

1.2 Das Gewinnspiel läuft vom 21.02.2025 bis einschließlich 28.02.2025.  

1.3 Diese Gewinnspielbedingungen gelten für das X²O-Gewinnspiel, das über folgende Kanäle bekannt gegeben wird:  

Auf der X²O-Website: x2o.be  

Auf den Social-Media-Kanälen von X²O 

1.4 Diese Gewinnspielbedingungen enthalten die Voraussetzungen und Vorschriften, die für die Teilnehmer des Gewinnspiels gelten, das X²O über seine oben stehenden Kanäle veranstaltet.  

1.5 Mit seiner Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, die Gewinnspielbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und mit deren Inhalt uneingeschränkt einverstanden zu sein.  

1.6 Höchstens 1 Teilnahme pro Person (1 Teilnahme pro Lieferadresse).  

2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN  

2.1 Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit Wohnsitz in Belgien an einem (Online-)Gewinnspiel von X²O teilnehmen mit Ausnahme von Mitarbeitern aller X²O-Niederlassungen und deren Verwandten ersten Grades.  

Gewinner anderer X²O-Gewinnspiele des laufenden Kalenderjahres (01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2025) dürfen nicht an diesem Gewinnspiel teilnehmen.  

2.2 Minderjährige dürfen nur an einem (Online-)Gewinnspiel teilnehmen, wenn sie das ausdrückliche Einverständnis eines Elternteils oder Vormunds haben. Wenn ein(r) Minderjährige(r) an einem Gewinnspiel teilnimmt, geht X²O davon aus, dass er/sie das Einverständnis seines/ihres Elternteils oder Vormunds hat. Wenn der/die Minderjährige dieses Einverständnis nicht vorweisen kann, kann ihm/ihr jederzeit die weitere Teilnahme am Gewinnspiel untersagt oder die Zuteilung eines Preises widerrufen werden.  

2.3 Eine Teilnahme ist erst dann gültig, wenn die in diesen Gewinnspielbedingungen angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.  

2.4 Unvollständige oder nicht korrekt registrierte Teilnahmen werden als ungültig angesehen.  

2.5 Ein Teilnehmer, der mehrmals teilnimmt oder die Gewinnspielbedingungen nicht einhält, wird disqualifiziert.  

3. ABLAUF DES GEWINNSPIELS  

3.1 Das Gewinnspiel läuft vom 21.02.2025 bis einschließlich 28.02.2025 in Belgien. 

3.2 Für eine Teilnahme am Gewinnspiel müssen folgende Schritte durchgeführt werden:  

Den Gewinnspielbeitrag auf Instagram oder Facebook liken. 

Einen Kommentar unter dem Beitrag hinterlassen, in dem der Teilnehmer erklärt, warum er den Preis gerne gewinnen möchte. 

Erhöhe deine Gewinnchancen 
Teilnehmer können ihre Gewinnchancen steigern, indem sie den Gewinnspielbeitrag in ihren Instagram- oder Facebook-Stories teilen und den Veranstalter taggen. 

3.3 Die Gewinner werden spätestens zehn Werktage nach Ende des Gewinnspiels auf x2o.be  bekannt gegeben.  

3.4 Die Gewinner werden persönlich per E-Mail kontaktiert. Falls ein Gewinner den Preis nicht innerhalb von zehn Werktagen beansprucht, wird ein anderer Gewinner bestimmt. Der Preis kann den Gewinnern nur zugeteilt werden, wenn die oben stehenden Voraussetzungen erfüllt sind.  

3.5 Für das Ergebnis des Gewinnspiels ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ergebnisse und Entscheidungen der Veranstalter können – unabhängig vom Grund – nicht angefochten werden.  

3.6 Der Preis kann nicht in bar oder als Gutschein gleich in welcher Form ausgezahlt werden.  

4. PREISE  

4.1 Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Preise:  

3x ein großes Ducky Kuscheltier (65 cm) 

Alle gültigen Teilnahme, die die Bedingungen gemäß Punkt 3.1 erfüllen, werden in die Verlosung aufgenommen. 

Der Preis kann weder um- noch ausgetauscht werden.  

4.2 Die Gewinner erhalten ihre Preise persönlich in einem X²O-Geschäft ihrer Wahl. 

4.3 Ein am Tag der Ernennung nicht abgeholter Preis verfällt im Namen des Gewinners und geht automatisch in den Besitz des Wettbewerbsveranstalters über. 

4.4 Falls wegen der oben stehenden Vorschriften ein neuer Gewinner bestimmt wird, gelten für diesen Gewinner dieselben Vorschriften. Falls der Gewinner keine gültigen Kontaktangaben gemacht hatte, steht es dem Gewinnspielveranstalter frei, einen neuen Gewinner zu bestimmen.  

4.5 Der Gewinnspielveranstalter kann ein Gewinnspielprodukt aus produktionstechnischen oder inhaltlichen Gründen, aufgrund von Sicherheitsbedenken oder aus anderen zwingenden Gründen streichen oder ändern.  

4.6 Die Preise sind unter keinen Umständen in bar auszahlbar oder gegen einen anderen Preis eintauschbar. Der Preis ist nicht an Dritte übertragbar.  

4.7 Wenn es sich bei dem Preis um Gegenstände handelt, für die eine Gewährleistungsregelung für Konsumgüter gilt, so etwa für elektrische und elektronische Geräte, gelten die Geschäftsbedingungen des Herstellers dieser Gegenstände.  

5. HAFTUNG  

5.1 Außer bei Vorsatz, Betrug oder Fahrlässigkeit durch den Veranstalter und vorbehaltlich in Fällen von Körperschaden oder Tod kann der Veranstalter keinesfalls für Unfälle, Kosten und unmittelbare oder mittelbare Schäden gleich welcher Art haftbar gemacht werden, die eventuell eine Folge der Teilnahme am Gewinnspiel und der Zuteilung der Preise sind.  

5.2 X²O behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit nach eigenem Ermessen auszusetzen oder abzubrechen, falls es sich aufgrund von gesetzlichen oder anderen zwingenden Gründen dazu gezwungen sieht, und zwar ohne Recht auf Ersatz oder Entschädigungen für die Teilnehmer.  

5.3 X²O haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung eines Preises, wenn der Teilnehmer bei seiner Teilnahme unzureichende, unvollständige oder falsche Kontaktangaben gemacht hat.  

5.4 X²O behält sich das Recht vor, ein Gewinnspiel auszusetzen, zu verkürzen oder abzubrechen, die Gewinnspielbedingungen zu ändern oder das Gewinnspielformat abzuändern. Derartige Änderungen werden auf der Website von X²O bekannt gegeben.  

6. PERSONENBEZOGENE DATEN UND WERBEMASSNAHMEN  

6.1 Die personenbezogenen Daten eines Teilnehmers, die X²O durch den Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels mitgeteilt werden, können in den Unterlagen von X²O gespeichert und zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, sofern sich die Teilnehmer damit einverstanden erklärt hat. Jeder Teilnehmer hat das Recht, Einsicht in seine Daten zu verlangen, um diese zu kontrollieren, oder sie aus den Unterlagen des Gewinnspielveranstalters löschen zu lassen. Die personenbezogenen Daten der Gewinner müssen zur logistischen Abwicklung des Gewinnspiels zwingend mitgeteilt werden. Andere Nutzungen dieser personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzrichtlinie beschrieben: https://www.x2o.be/de/datenschutz

6.2 Mit der Entgegennahme des Preises erteilen die Gewinner ihre Einwilligung in die Nutzung ihrer Namen und Fotos der Übergabe des Preises in einem X²O-Ausstellungsraum ihrer Wahl für jegliche Reklame und Werbung im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel oder einem ähnlichen späteren Gewinnspiel in allen Medien oder Formaten, die heute bekannt sind oder noch entwickelt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Internet, zu jeder Zeit und für eine Dauer von zwei Jahren ohne weitere Entschädigung oder Mitteilung.  

7. GEISTIGES EIGENTUM UND RECHTE AM EIGENEN BILD  

7.1. Durch Markieren des entsprechenden Auswahlkästchens im Teilnahmeformular der betreffenden Gewinnspielbedingungen garantieren die Gewinner, dass sie alle Urheberrechte und Rechte am eigenen Bild an dem Foto der Übergabe der Preise besitzen, und erteilen X²O das Recht zur Nutzung dieses Fotos in jeder Reklame und Werbung im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel oder einem ähnlichen späteren Gewinnspiel in Belgien oder den Niederlanden in allen Medien oder Formaten, die heute bekannt sind oder noch entwickelt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Internet, zu jeder Zeit und für eine Dauer von zwei Jahren ohne weitere Entschädigung oder Mitteilung.  

7.2 Die Gewinner garantieren, dass das Foto der Preisübergabe keine Urheberrechte oder Rechte am eigenen Bild Dritter verletzt, und halten X²O daher schadlos und schützen X²O vor allen Ansprüchen Dritter gegenüber X²O aufgrund der Verletzung von deren Urheberrechten oder Rechten am eigenen Bild.  

8. CO-VERANSTALTER  

8.1 Wenn ein Gewinnspiel gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien veranstaltet wird, sind die Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen, in denen von X²O gesprochen wird, so zu lesen, dass sowohl auf X²O als auch auf den (bzw. die) Co-Veranstalter verwiesen wird.  

9. BESCHWERDEN  

9.1 Beschwerden in Bezug auf dieses Gewinnspiel können schriftlich gesendet werden an X²O Badkamers NV, Gebouw Nero, Foreestelaan 80, 9000 GENT, z. H. Marketing Departement, unter deutlicher Angabe der Bezeichnung des betreffenden Gewinnspiels.  

10. GELTENDES RECHT  

10.1 Sofern zulässig, gilt für alle Streitigkeiten in Bezug auf das Gewinnspiel belgisches Recht.  

10.2 Sofern zulässig, besitzen die Gerichte von Gent (Belgien) ausschließliche Zuständigkeit, um über Differenzen in Bezug auf Zustandekommen, Gültigkeit, Durchführung, Einhaltung und Auslegung der vorliegenden Gewinnspielbedingungen zu entscheiden.